Hallo,
Korrekt!!!
Auch ich habe die Unsitte entwickelt mein Rad E-Bike zu nennen, dabei handelt es sich um ein in der Geschwindigkeit begrenztes Pedelec.
Es gibt aber auch "offene Pedelecs" die bis 45 kmh fahren dürfen, deise benötigen ein Versicherungskennzeichen, und einen Führerschein zum fahren. Ferner dürfen diese Räder nur auf Radwegen gefahren werden wenn diese durch ein Kennzeichen Radweg und darunter ein Mofa frei ausgeschildert sind.
Gruß Richard.
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Re: E-Bike und ABE
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thorsten -
29.08.10 12:29 Uhr
Klicks:41 ich finde 30 km/h schon leichtsinnig auf dem radweg.
45 km/h ist selbstmord.
thorsten
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registrierenHallo Richard,
"Mofa frei" gibt es bald nicht mehr!
Die Schilder „Mofas frei", die sich auf vielen Radwegen außerhalb geschlossener Ortschaften befinden, werden nach und nach von den Straßenmeistereien abgebaut. Hintergrund ist eine Änderung der Straßenverkehrsordnung:
„außerhalb geschlossener Ort¬schaften dürfen Mofas Radwege benutzen."
Dieser Satz wurde mit der 17. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung, dem § 2 Abs. 4 angefügt: Damit ist das Zeichen 1022-11 (,„Mofas frei") der Straßenverkehrsordnung, auf Radwegen Außerorts, entbehrlich. Die motorisierten Zweiräder dürfen künftig Außerorts auch dann auf Radwegen fahren, wenn dort das bislang obligatorische Zusatzschild, “ Mofa frei" fehlt.
Kann man hier nachlesen:
http://www.buzer.de/gesetz/7973/index.htm Gruß
Werner
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Re: E-Bike und ABE
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Richard -
30.08.10 19:52 Uhr
Klicks:36 Hallo Werner,
Vollkommen richtig !!!!
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Re: E-Bike und ABE
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ohnedrehzahl -
29.08.10 12:36 Uhr
Klicks:43 Hallo Richard,
Habe bei mein Akku - Rad von Schachner die Wahl, kann mit oder ohne mittreten fahren, aber nicht über 20 km. in der Stunde.Bräuchte ich auch ein Vers, Schild ?
Gruß ohnedrehzahl
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Re: E-Bike und ABE
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Ganter -
29.08.10 13:07 Uhr
Klicks:45 Ja, klar. Ergibt sich beim Lesen, wenn Du den Links von Wikipedia folgst, die ich gestern hier gesetzt habe.
Ganter Ingo
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Re: E-Bike und ABE
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Alpenflitzer -
30.08.10 18:47 Uhr
Klicks:41 Die Pedelec-Funktion lässt sich jederzeit abschalten, auch bei sogen. offiz. Pedelecs.
Ehrlich mal, wieviele haben Sachen in und an den Autos und Motorrädern, die immer vor dem TÜV entfernt werden?
Gruß Bill
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Re: E-Bike und ABE
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Richard -
30.08.10 19:58 Uhr
Klicks:42 Hallo,
Ein Pedelec darf nur zum Aufsteigen bis 6kmh selbständig ohne Treten fahren.
Ohne Treten selbständig mit Motor zu fahran ist ein E-Bike und braucht ein Versicherungskennzeichen.
Gruß Richard.
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