Hallo,
Korrekt!!!
Auch ich habe die Unsitte entwickelt mein Rad E-Bike zu nennen, dabei handelt es sich um ein in der Geschwindigkeit begrenztes Pedelec.
Es gibt aber auch "offene Pedelecs" die bis 45 kmh fahren dürfen, deise benötigen ein Versicherungskennzeichen, und einen Führerschein zum fahren. Ferner dürfen diese Räder nur auf Radwegen gefahren werden wenn diese durch ein Kennzeichen Radweg und darunter ein Mofa frei ausgeschildert sind.
Gruß Richard.
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Auch ich habe die Unsitte entwickelt mein Rad E-Bike zu nennen, dabei handelt es sich um ein in der Geschwindigkeit begrenztes Pedelec.
Es gibt aber auch "offene Pedelecs" die bis 45 kmh fahren dürfen, deise benötigen ein Versicherungskennzeichen, und einen Führerschein zum fahren. Ferner dürfen diese Räder nur auf Radwegen gefahren werden wenn diese durch ein Kennzeichen Radweg und darunter ein Mofa frei ausgeschildert sind.
Gruß Richard.