Und für die Electra gilt :
e-Bike bis 20 km/h: Es fällt in die Kategorie Leichtmofa, erfordert ein Mindestalter von 15 Jahren, einen Mofaführerschein und ein Versicherungskennzeichen. Der Motor hat maximal 500 Watt. Es besteht keine Helmpflicht und Fahrer sind von der Pflicht, einen Radweg zu benutzen ausgenommen
Und da gibt´s kein Rütteln und kein Schütteln : Eine ABE muß auch sein !
Und eine Nichtinformation in dem Link von Pusy ist auch noch da :
Das Leichtmofa ist in Deutschland verkehrsrechtlich ein Mofa (nach § 4 FeV). Für das Führen gilt das Mindestalter von 15 Jahren und nach § 5 FeV ist eine Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich. Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis (unabhängig der Klasse) oder vor dem 1. April 1965 geboren ist, benötigt keine Prüfbescheinigung.
Gruß Dietmar
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Und da gibt´s kein Rütteln und kein Schütteln : Eine ABE muß auch sein !
Und eine Nichtinformation in dem Link von Pusy ist auch noch da :
Das Leichtmofa ist in Deutschland verkehrsrechtlich ein Mofa (nach § 4 FeV). Für das Führen gilt das Mindestalter von 15 Jahren und nach § 5 FeV ist eine Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich. Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis (unabhängig der Klasse) oder vor dem 1. April 1965 geboren ist, benötigt keine Prüfbescheinigung.
Gruß Dietmar