Hallo Juby
Wieso ist das fahren auf radwegen verboten?
Ohne laufenden Motor ist es aber doch auch ein stinknormales Rad. Ansonsten müsste ja auch die Helmpflicht bestehen.... Oder?
Beim Fahren sind wir durch die **Leichtmofa-Ausnahmeverordnung** ausdrücklich von der Helmpflicht befreit.
Die Rechtsvorschriften der STVO und der STVZO besagen die gleichen Regeln wie für ein Fahrrad.
manch ein Beamter weiß das so genau glaube ich gar nicht. Der sieht nur nen Benzinmotor und nen Kennzeichen am Rad,und prompt ist es für ihn ne "Mofa"
LG
Lory
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenWieso ist das fahren auf radwegen verboten?
Ohne laufenden Motor ist es aber doch auch ein stinknormales Rad. Ansonsten müsste ja auch die Helmpflicht bestehen.... Oder?
Beim Fahren sind wir durch die **Leichtmofa-Ausnahmeverordnung** ausdrücklich von der Helmpflicht befreit.
Die Rechtsvorschriften der STVO und der STVZO besagen die gleichen Regeln wie für ein Fahrrad.
manch ein Beamter weiß das so genau glaube ich gar nicht. Der sieht nur nen Benzinmotor und nen Kennzeichen am Rad,und prompt ist es für ihn ne "Mofa"
LG
Lory