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Saxonette- und Spartamet- Forum

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Mit dem Autor des Artikels stehe ich inzwischen in einem regen Mailaustausch.
Er schrieb mir
Zitat:

Habe ich schon gesehen. Dazu ein paar Anmerkungen:



„Phantom“ bezog sich auf die Klasse L1-eA. Da passt die Saxonette nicht herein, oder doch? Nichts anderes habe ich behauptet.



„Jemand mit entsprechender Körperbehinderung wird da wohl nix von Sinnlosigkeit wissen wollen und wird solch Gefährt wohl eher als Hilfsmittel verstehen. Ein paar solch Leutchen sind mir auch bekannt !“



Ich verstehe es nicht: Gibt es denn Hilfsmittel, die nach L1-eA zugelassen sind? Und die nicht sinnvollerweise auch als normales Pedelec zugelassen werden können? Haben Sie Beispiele?



Jemand der nur etwas Spaß mit solch Gefährt haben will und es cool findet so ganz ohne Beinarbeit über Straßen und Wege zu „fliegen" :grin: wird es natürlich auch geben und sicherlich wird es auch jemand geben der solch Tun als sinnlos und als Umweltverschmutzung sehen will.



Das ist doch gar nicht der Punkt. Der Punkt ist: Wozu genau gibt es eine Kategorie fĂĽr 1000-Watt-Pedelecs?



Nix Helmpflicht fĂĽr Leichtmofafahrer...!
Versicherungspflicht gilt und FĂĽhrerschein-, und Radwegeverbot gilt nur bedingt....!



Wie gesagt: Das KBA teilte mir per Mail mit, Leichtmofa gibt’s nicht mehr. Offizielle schriftliche Aussage der dafür zuständigen Behörde. Wenns trotzdem falsch war, werde ichs natürlich berichtigen. Aber es geht ja auch gar nicht um Leichtmofas, sondern um L1-eA. Und dafür gelten mW die gleichen Bestimmungen wie für alle Kleinkrafträder.



Und bei dem S-Pedelecs gelten dann wiederum die fälschlicherweise auch dem Leichtmofa zugesprochenen Pflichten .

Natürlich gelten auch für S-Pedelecs die selben Rechte und Pflichten wir für alle Kleinkrafträder. Nichts anderes habe ich behauptet. Ich habe nur argumentiert: Wenn man sich die ganzen Auflagen ohnehin ans Bein binden muss, dann kann ich auch gleich S-Pedelec fahren.



Die Hausaufgaben nicht richtig gemacht und wenig Vorstellungskraft gilt aber fĂĽr den Berichterstatter . Dummdaddel der...



Bitte mal den Artikel richtig lesen: Meine Aussagen bezogen sich auf die Kategorie L1-eA, und ich habe dargelegt, warum die Saxonette mE da nicht hereinpasst, weil sich L1-eA sich glasklar nur auf Tretkraftunterstützung („Hauptzweck ist die Unterstützung der Pedalfunktion“) bezieht – und das ist doch bei der Saxonette nicht Fall, oder doch? Wenn doch, bitte ich um Aufklärung. Zudem ist L1-eA bis 25 km/h definiert und nicht bis 20 km/h. Dürfen Saxonettes also nun 25 km/h fahren? Wenn nein, dann sind sie auch nicht L1-eA.



Ist alles etwas undurchsichtig. Wenn Sie mir die genaue rechtliche Lage erklären könnten (mit Verweis auf die einschlägigen Gesetzestexte), wäre ich sehr dankbar und werde das nachtragen. Beim KBA habe ich auch noch mal nachgefragt, aber das ist mit sowas offenbar überfordert. Sie können meuine Antwort auch gerne ins Forum stellen.
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