So ich denn richtig informiert bin wird schätzt in solch Fall dann ein Kfz-Sachverständiger den Restwert....!?
Wenn aber die vom Anwalt eingeschätzte Restwertsumme von der gegnerischen Versicherung gezahlt wurde soll es dir doch recht sein , oder ?
Hat aber nix mit Saxo abklauen und Teilkasko und deren Sinn oder Unsinn zu tun .
Gruß Dietmar
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Hat aber nix mit Saxo abklauen und Teilkasko und deren Sinn oder Unsinn zu tun .
Gruß Dietmar