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Saxonette- und Spartamet- Forum

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Habe ich doch in einem Beitrag gelesen dass dass befahren eines Fahrradweges mit einer Saxo od. Sparta nur außerhalb geschlossener Ortschaften oder auf solchen mit Zusatzzeichen Mofa gekennzeichneten erlaubt ist.
Ist das Fakt?
Nun bin ich aber mit meiner angemeldeten Saxo mit ausgeschaltetem Motor im Tretmodus auf einem Fahrradweg - innerorts - unterwegs.:confused:
Schlimmer noch - dabei kommt es zu einem Unfall.
Versichertenrechtliche Konsequenzen?
Es grüßt Euch
Dietmar Wagener
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Hallo Didi,
die Lage ist eindeutig:
http://www.hilfsmotor.eu/wiki/Verkehrsrecht/
Ziemlich am Ende des Beitrags noch vor "Rechtslage in anderen Ländern" steht, was Du gefragt hast.
Der Hund schläft und schnarcht so schön...
Grüße - Dieter
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Hallo

Ja was jetzt mit Motor innerorts, auf dem Radweg oder nicht was ist den nun fakt in DE????

Gruß ein etwas verunsicherter Rudi:denken:
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Heiße Empfehlung:
Diese Seite ausdrucken und zufällig mitführen.

Da steht es in einem Sachs Prospekt (ich sag' nicht, aus welchem Jahr der stammt):
"SAXONETTE-FAHREN IST RADFAHREN IN REINKULTUR" und
"SaxonetteFahren ist und bleibt Radfahren pur."

Man kann das ja glauben, was da steht und weiter fahren wie gewohnt. Hier der Link:

http://www.mofa-museum.de/html/saxonette.html

Grüße - Dieter
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Hallo Dieter
Habe den Prospekt gelesen.Ich glaube ja auch das Sachs ein Gefährt zum Verkauf gebracht hat welches der Straßenverkehrsordnung entspricht.Aber - Glaube ist ein Pflänzchen welches gedeiht auf dem Boden des Unwissens. Verunsichert hat mich der Forenbeitrag in dem behauptet wird : Nicht auf Fahrradwegen innerhalb geschlossener Ortschaften zu fahren.Nicht auszudenken welche versicherungsrechtliche bzw. geldliche Konsequenzen es hätte käme es zu einem Unfall.
Gruß Dietmar
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Lieber Dietmar,
gerne schicke ich Dir eine PN!

Wer auch eine PN von mir möchte - meldet Euch ruhig (per PN)
Ruhig Blut! - Dieter
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Hallo Dieter
Dein Angebot nehme ich dankend an.
Gruß Dietmar
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Hallo,
da ich unter Leichtmofa-Definition und folgenden im WIKI schon vor geraumer Zeit etwas zum Thema beigetragen habe, möchte ich hier, so wie ich das auch bereits in einigen PNs auf Anfrage getan habe, nochmals erklären, dass ich meine Ausführungen ganz bewusst vorsichtig und mit einem abschließenden Fazit oder Konsens formuliert habe.
Fakt ist, dass es ganz einfach zu wenig - krasser gesagt keine - Grundsatzurteile zu den Leichtmofas gibt. Urteile und deren Begründungen beziehen sich exklusiv und explizit durch die Wortwahl nicht auf den Begriff "Leichtmofa", ergo auch nicht auf die Ausnahmeverordnung und deren Interpretation.
Soll heißen, dass im Zweifelsfall es vor Gericht zu einer Einzelentscheidung kommt, die sich voraussichtlich nicht an einem Grundsatzurteil orientieren wird, so dass wieder die Schublade mit "auf hoher See und vor Gericht" aufgezogen werden kann.
Aber auch diese Einschätzung spiegelt wiederum nur meine persönliche Meinung wieder, zu der ich mich gerne durch Vorzeigen entsprechender Urteile belehren lasse, weil ich diese eigentlich bisher erfolglos gesucht habe.
Auf Werbeartikel von Herstellern und Spekulationen optimistischer oder pessemistischer Art werde ich nicht zurückgreifen - da hilft mir eine grundsätzlich rücksichtsvolle und sicherheitsorientierte Verhaltensweise im Straßenverkehr allein schon weiter, egal ob das im Einzelfall einer juristischen Überprüfung standhält.
Gruß Gottfried
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