Hallo,
da ich unter Leichtmofa-Definition und folgenden im WIKI schon vor geraumer Zeit etwas zum Thema beigetragen habe, möchte ich hier, so wie ich das auch bereits in einigen PNs auf Anfrage getan habe, nochmals erklären, dass ich meine Ausführungen ganz bewusst vorsichtig und mit einem abschließenden Fazit oder Konsens formuliert habe.
Fakt ist, dass es ganz einfach zu wenig - krasser gesagt keine - Grundsatzurteile zu den Leichtmofas gibt. Urteile und deren Begründungen beziehen sich exklusiv und explizit durch die Wortwahl nicht auf den Begriff "Leichtmofa", ergo auch nicht auf die Ausnahmeverordnung und deren Interpretation.
Soll heißen, dass im Zweifelsfall es vor Gericht zu einer Einzelentscheidung kommt, die sich voraussichtlich nicht an einem Grundsatzurteil orientieren wird, so dass wieder die Schublade mit "auf hoher See und vor Gericht" aufgezogen werden kann.
Aber auch diese Einschätzung spiegelt wiederum nur meine persönliche Meinung wieder, zu der ich mich gerne durch Vorzeigen entsprechender Urteile belehren lasse, weil ich diese eigentlich bisher erfolglos gesucht habe.
Auf Werbeartikel von Herstellern und Spekulationen optimistischer oder pessemistischer Art werde ich nicht zurückgreifen - da hilft mir eine grundsätzlich rücksichtsvolle und sicherheitsorientierte Verhaltensweise im Straßenverkehr allein schon weiter, egal ob das im Einzelfall einer juristischen Überprüfung standhält.
Gruß Gottfried
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenda ich unter Leichtmofa-Definition und folgenden im WIKI schon vor geraumer Zeit etwas zum Thema beigetragen habe, möchte ich hier, so wie ich das auch bereits in einigen PNs auf Anfrage getan habe, nochmals erklären, dass ich meine Ausführungen ganz bewusst vorsichtig und mit einem abschließenden Fazit oder Konsens formuliert habe.
Fakt ist, dass es ganz einfach zu wenig - krasser gesagt keine - Grundsatzurteile zu den Leichtmofas gibt. Urteile und deren Begründungen beziehen sich exklusiv und explizit durch die Wortwahl nicht auf den Begriff "Leichtmofa", ergo auch nicht auf die Ausnahmeverordnung und deren Interpretation.
Soll heißen, dass im Zweifelsfall es vor Gericht zu einer Einzelentscheidung kommt, die sich voraussichtlich nicht an einem Grundsatzurteil orientieren wird, so dass wieder die Schublade mit "auf hoher See und vor Gericht" aufgezogen werden kann.
Aber auch diese Einschätzung spiegelt wiederum nur meine persönliche Meinung wieder, zu der ich mich gerne durch Vorzeigen entsprechender Urteile belehren lasse, weil ich diese eigentlich bisher erfolglos gesucht habe.
Auf Werbeartikel von Herstellern und Spekulationen optimistischer oder pessemistischer Art werde ich nicht zurückgreifen - da hilft mir eine grundsätzlich rücksichtsvolle und sicherheitsorientierte Verhaltensweise im Straßenverkehr allein schon weiter, egal ob das im Einzelfall einer juristischen Überprüfung standhält.
Gruß Gottfried