Normalerweise ja, da es aber wegen der Saxoette hier ein Sonderrecht gibt, wegen der Helmpflicht, muß wahrscheinlich dann ein Helm getragen werden.
Das gilt Normalerweise auch für Gebrauchtfahrzeuge, jedes KFZ was einmal in einem EU Mitgliedsland zugelassen war mß auch in jedem anderen EU Land zugelassen werden.
Seitdem sind doch fest montierte Top Case und auch höhere Motorradscheiben kein Problem mehr.
Trotzdem kann es beim Tüv schon mal zu Unstimmigkeiten kommen.zB bei Bremslauflicht oder roter seitlicher oder hier nicht zulässiger Frontbeleuchtungen.zB bei US PKW aus Holland wo das erlaubt ist
aber es ist viel leichter geworden Motorräder oder PKW im EU Ausland zu kaufen, kein Zoll in Deutschland und bei Gebrauchtfahrzeugen auch keine Einfuhrumsatzsteuer mehr. Bei Privatkauf.
Eurogrüße
Urban
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenDas gilt Normalerweise auch für Gebrauchtfahrzeuge, jedes KFZ was einmal in einem EU Mitgliedsland zugelassen war mß auch in jedem anderen EU Land zugelassen werden.
Seitdem sind doch fest montierte Top Case und auch höhere Motorradscheiben kein Problem mehr.
Trotzdem kann es beim Tüv schon mal zu Unstimmigkeiten kommen.zB bei Bremslauflicht oder roter seitlicher oder hier nicht zulässiger Frontbeleuchtungen.zB bei US PKW aus Holland wo das erlaubt ist
aber es ist viel leichter geworden Motorräder oder PKW im EU Ausland zu kaufen, kein Zoll in Deutschland und bei Gebrauchtfahrzeugen auch keine Einfuhrumsatzsteuer mehr. Bei Privatkauf.
Eurogrüße
Urban