Das mit der "Grauzone" 20-24km/h ist für mein Empfinden doch wichtig.
Wie schnell darf eine Saxo denn sein, 20 oder 24 km/h ?
Baust Du einen Unfall und es entsteht ein Haftpflichtschaden, ein Gutachter wird eingeschaltet und stellt fest, daß Dein Maschinchen tatsächlich in der Ebene 24 km/h läuft, in der Verordnung stehen aber nur 20 km/h, tritt dann eine Versicherung überhaupt ein ?
Bei eindeutiger und justitiabler Formulierung dürfte also der Passus 2.6 gar nicht existieren !
Oder es müsste in Pkt. 2.3 der Verordnung ausdrücklich eine Höchstgeschwindigkeit von 24 km/h festgeschrieben werden !
Gruß
Moppracer
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenWie schnell darf eine Saxo denn sein, 20 oder 24 km/h ?
Baust Du einen Unfall und es entsteht ein Haftpflichtschaden, ein Gutachter wird eingeschaltet und stellt fest, daß Dein Maschinchen tatsächlich in der Ebene 24 km/h läuft, in der Verordnung stehen aber nur 20 km/h, tritt dann eine Versicherung überhaupt ein ?
Bei eindeutiger und justitiabler Formulierung dürfte also der Passus 2.6 gar nicht existieren !
Oder es müsste in Pkt. 2.3 der Verordnung ausdrücklich eine Höchstgeschwindigkeit von 24 km/h festgeschrieben werden !
Gruß
Moppracer