Bestimmt mehr als 17 Euro denke ich; darum ist es vielleicht von Vorteil, wenn auch bei gebraucht gekauften ein Kaufpreisbeleg vorgelegt werden kann.
Hat denn schon einer aus unserem Forum Erfahrung mit VS Erstattung bei Diebstahl?
Noch sonnige Grüße aus dem Bielefelder Süden!
Andreas
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Noch sonnige Grüße aus dem Bielefelder Süden!
Andreas