Hallo Bernhard,
heute ich beim Kraftfahrt-Bundesamt angerufen. Das KBA erteilt die Betriebserlaubnis für Neufahrzeuge. Änderungen werden von den örtlichen Zulassungsstellen eingetragen, nachdem der TÜV sie begutachtet hat. Da die Federgabel ein sicherheitsrelevantes Bauteil ist, muss dieses vom TÜV genehmigt werden. Eine Gangschaltung kann so nachgerüstet werden.
Gruß
Herbert
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenheute ich beim Kraftfahrt-Bundesamt angerufen. Das KBA erteilt die Betriebserlaubnis für Neufahrzeuge. Änderungen werden von den örtlichen Zulassungsstellen eingetragen, nachdem der TÜV sie begutachtet hat. Da die Federgabel ein sicherheitsrelevantes Bauteil ist, muss dieses vom TÜV genehmigt werden. Eine Gangschaltung kann so nachgerüstet werden.
Gruß
Herbert