Ich war zur Klärung dieser Frage extra auf der hiesigen Polizeiwache. Ergebnis des Gesprächs und meiner Recherchen: Auf der Saxonette sind soviele Kinder erlaubt, wie zugelassene Sitze montiert sind.
In meinem Fall sind das ZWEI.
Ein normaler Schalensitz ist über dem Gepäckträger montiert, ein zweiter Sitz befindet sich am Rahmenrohr unterhalb des Lenkers mit Fußrasten an der Vorderradgabel. Ein Abdeckgitter verhindert, dass die Füße vom Rad erfasst werden können.
Das zGG von 140kg darf nicht überschritten werden. Jedes Kind darf max. 7 Jahre alt sein. Ein Helm ist nicht Pflicht. Die ABE erlöscht nicht. Die Sitze müssen zugelassen sein, aber nicht eingetragen werden.
Ich hoffe, die Infos helfen anderen.
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenIn meinem Fall sind das ZWEI.
Ein normaler Schalensitz ist über dem Gepäckträger montiert, ein zweiter Sitz befindet sich am Rahmenrohr unterhalb des Lenkers mit Fußrasten an der Vorderradgabel. Ein Abdeckgitter verhindert, dass die Füße vom Rad erfasst werden können.
Das zGG von 140kg darf nicht überschritten werden. Jedes Kind darf max. 7 Jahre alt sein. Ein Helm ist nicht Pflicht. Die ABE erlöscht nicht. Die Sitze müssen zugelassen sein, aber nicht eingetragen werden.
Ich hoffe, die Infos helfen anderen.