HeHe, nicht geblinkt, is klar,...oller Brandstifter. Bring hier niemanden auf dumme Ideen.
Grüße außem Pott
Heinrich
@ Roland
Roland, ich möchte Dir wirklich nicht zu nahe treten, aber ich fürchte Du hast bei Deinen Zitaten etwas weggelassen, oder da etwas nicht richtig gelesen, bzw. verstanden.
Ich habe mir vor nicht gar nicht so langer Zeit eine Spackomet zugelegt um auf Radwegen und im speziellen auf dem Ruhr-Leinpfad damit zu fahren, daher hatte ich mich schon vor einer Weile für das von Dir angeregte Thema interessiert.
Nun ist es ja schön, dass Du eine Antwort auf Deine formlose Anfrage erhalten hast, jedoch hast Du da scheinbar nur das gelesen, was Du lesen wolltest und hast den Rest einfach ignoriert (dazu neigen Menschen nun einmal).
Was Du da erhalten hast ist die Auffassung von unserem Minister Tiefensee, bzw. seines Sprechers wie das derzeit geltende Recht bei der Nutzung eines Leichtmofas innerorts auf einem Radweg anzuwenden sei.
Was Mofafahrer evtl. zukünftig außerorts auf Radwegen dürfen oder auch nicht, ist ersten noch kein geltendes Recht und hat zweitens nichts mehr mit Deiner Frage zu tun, da es dabei ja nun mal nicht um Leichtmofas geht.
Deine Schlussfolgerung: "Also klarer Fall; innerorts mit Motor auf der Straße- mit Muskelkraft auf dem Radweg. Außerorts generell auf dem Radweg, egal ob mit oder ohne Motorkraft!" ist daher eine falsche Deutung der von Dir oben eingestellten Information.
Wie gesagt, ich will Dich nicht ärgern und hoffe Du nimmst mir das nicht krumm, aber wenn schon erkundigen, dann doch bitte richtig und mit dem derzeit geltenden Recht, inklusive einiger Ungereimtheiten fahren wir alle besser. Innerorts und außerorts.
PSS: Zu der Rumfahrerei an Rhein und Ruhr sei noch zu sagen, dass es bei den Radwegen entlang dieser Gewässer, zumindest hier im Pott überwiegend um Landschafts.-und Gewässerschutzgebiete handelt und da ist das Befahren mit Verbrennungsmotoren eh nicht gestattet.
Aber wie schon gesagt: Wo kein Kläger, ....
Grüße aus Mülheim
Heinrich
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registrierenHallo hhh-Heinrich,
klar, dass mich Deine Titulierung kränkt. Meine Rolle im Forum ist bisher anders definiert. "Brandstifter" ab und zu ein wenig. Aber "oller", das ist doch die Höhe!
Aber schau mal genau hin, der PKW überholt einen PKW (zugegebenermaßen mit unmittelbar hinter dem PKW fahrender Bierkiste und setzt nicht den Fahrtrichtungsanzeiger, um die Absicht des ßberholens zu signalisieren. Als Polizist würde ich da einschreiten. Die Bierkistenverordnung ist mir im Moment nicht geläufig. Dat man dat darf?).
Die rollende Bierkiste hat mir Freude bereitet. In den USA kräht kein Hahn nach solchen Fortbewegungsmitteln. Wir Deutschen sind aber gründlich, gründlicher und übergründlich in Gesetzen und Verordnungen und lassen der Kreativität praktisch nur Spielraum auf Konzernebene. Der Privatmann hat kaum eine Chance, es sei denn, er verfügt über das nötige Kleingeld. Habe mal aus den Filmmerkmalen die Geschwindigkeit der Bierkiste hochgerechnet: 36km/h. Dabei ist die Straßenlage doch erstaunlich gut!
Was meinst Du, wie sehr ich mich gefreut habe, als die EU-Prüfzeichen bei uns Diodenblinker, Sonderscheinwerfer und Rücklichter im Miniformat, Lenker in wüstester Form und andere Details legalisiert haben, die sonst in Deutschland niemals eine Zulassung bekommen hätten.
Wenn's mir persönlich nicht zu teuer wird, mich an Gesetze zu halten, suche ich mir gerne Gesetzeslücken, um mich in diesen auszuleben. Demnächst werde ich die Leichtmofaverordnung zitieren und die Lücken aufzeigen. Das wird ein eigenes Thema.
Grüße - Dieter
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