Hallo Herbert,
erlaubst Du eine kleine Berichtigung?
Die Rechtslehre macht einen Unterschied zwischen Besitz und Eigentum.
Beispiel: Du leihst mir Deine Saxonette, damit ich in Bielefeld eine Besorgung machen kann. Dann besitze ich Deine Classic, bin aber nicht der Eigentümer; der bist Du nach wie vor. Jetzt nehmen wir mal an, Du verkaufst mir Deine Classic.
Nachdem wir einen Vertrag gemacht, unterschrieben, und ich Dir den geforderten Preis bezahlt habe, bin ich nicht nur Besitzer sondern auch Eigentümer geworden.
Das soll keine Belehrung sondern nur eine Anmerkung sein.
Grüße von Christian
.....den Quatsch hätte ich mir sparen können. Man sollte die Antworten ebenerstmal ganz durchlesen.
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenerlaubst Du eine kleine Berichtigung?
Die Rechtslehre macht einen Unterschied zwischen Besitz und Eigentum.
Beispiel: Du leihst mir Deine Saxonette, damit ich in Bielefeld eine Besorgung machen kann. Dann besitze ich Deine Classic, bin aber nicht der Eigentümer; der bist Du nach wie vor. Jetzt nehmen wir mal an, Du verkaufst mir Deine Classic.
Nachdem wir einen Vertrag gemacht, unterschrieben, und ich Dir den geforderten Preis bezahlt habe, bin ich nicht nur Besitzer sondern auch Eigentümer geworden.
Das soll keine Belehrung sondern nur eine Anmerkung sein.
Grüße von Christian
.....den Quatsch hätte ich mir sparen können. Man sollte die Antworten ebenerstmal ganz durchlesen.