Ne nix Dietmar.
Egal, unter dem Link findest Du zum Stichwort Leichtmofa relevante Hinweise und die gibst Du mal Deinem Versicherungsmenschen. Im Übrigen ist es sehr nützlich, diese Ausnahmeverordnung in der Tasche zu haben um im Zweifelsfall der Rennleitung auf die Sprünge zu helfen.
Lg
Edgar
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenEgal, unter dem Link findest Du zum Stichwort Leichtmofa relevante Hinweise und die gibst Du mal Deinem Versicherungsmenschen. Im Übrigen ist es sehr nützlich, diese Ausnahmeverordnung in der Tasche zu haben um im Zweifelsfall der Rennleitung auf die Sprünge zu helfen.
Lg
Edgar