Hallo Andreas,
ich habe in der „Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften Leichtmofa-Ausnahmeverordnung“ nachgeschaut, da aber steht auch nicht, dass Standlichtbeleuchtung zwingend vorgeschrieben ist, sie ist lediglich erlaubt. Wenigstens verstehe ich es, mit meiner bescheidenen Fähigkeit zur Interpretation von Paragrafen, so
Gruß
Werner
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenich habe in der „Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften Leichtmofa-Ausnahmeverordnung“ nachgeschaut, da aber steht auch nicht, dass Standlichtbeleuchtung zwingend vorgeschrieben ist, sie ist lediglich erlaubt. Wenigstens verstehe ich es, mit meiner bescheidenen Fähigkeit zur Interpretation von Paragrafen, so
Gruß
Werner