Hallo,
komme gerade von meinem Fahrradhändler, wo ich neue Reifendecken kaufen wollte. Als er mir verschiedene Decken zeigte, fielen mir die stark schwankenden Profiltiefen auf, von blank bis tiefe Stollenprofile. Kamen dann darßber ins Gespräch, was denn die Mindestprofiltiefe fßr meine Sparta wäre. Er meinte, das wäre ein Mofa und mßsste daher 1,6 mm haben. Hin und her, da ich meine, Mofas mßssen nur 1 mm Mindestprofil haben. Gut, dann bat ich ihn, mir doch bitte Reifendecken zu nennen, die auf meine Sparta zugelassen sind und entsprechendes Profil haben, also ßber 1,6 mm.
Ja, da war nun guter Rat teuer --- also bin ich wieder gegangen. Habe mich dann ins weltweite Netz begeben und folgendes gefunden:
Auszug aus der
>> StraĂenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§36 Bereifung und Laufflächen
(2) Die Räder der Kraftfahrzeuge und Anhänger mßssen mit Luftreifen versehen sein......... Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genßgt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.<<
So, also mindestens 1 mm ist richtig.
Na, dann will ich mal die richtige Reifendecken suchen.
Lieben GruĂ!
Andreas
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenkomme gerade von meinem Fahrradhändler, wo ich neue Reifendecken kaufen wollte. Als er mir verschiedene Decken zeigte, fielen mir die stark schwankenden Profiltiefen auf, von blank bis tiefe Stollenprofile. Kamen dann darĂźber ins Gespräch, was denn die Mindestprofiltiefe fĂźr meine Sparta wäre. Er meinte, das wäre ein Mofa und mĂźsste daher 1,6 mm haben. Hin und her, da ich meine, Mofas mĂźssen nur 1 mm Mindestprofil haben. Gut, dann bat ich ihn, mir doch bitte Reifendecken zu nennen, die auf meine Sparta zugelassen sind und entsprechendes Profil haben, also Ăźber 1,6 mm.
Ja, da war nun guter Rat teuer --- also bin ich wieder gegangen. Habe mich dann ins weltweite Netz begeben und folgendes gefunden:
Auszug aus der
>> StraĂenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§36 Bereifung und Laufflächen
(2) Die Räder der Kraftfahrzeuge und Anhänger mßssen mit Luftreifen versehen sein......... Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genßgt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.<<
So, also mindestens 1 mm ist richtig.
Na, dann will ich mal die richtige Reifendecken suchen.
Lieben GruĂ!
Andreas