Hallo,
komme gerade von meinem Fahrradhändler, wo ich neue Reifendecken kaufen wollte. Als er mir verschiedene Decken zeigte, fielen mir die stark schwankenden Profiltiefen auf, von blank bis tiefe Stollenprofile. Kamen dann darüber ins Gespräch, was denn die Mindestprofiltiefe für meine Sparta wäre. Er meinte, das wäre ein Mofa und müsste daher 1,6 mm haben. Hin und her, da ich meine, Mofas müssen nur 1 mm Mindestprofil haben. Gut, dann bat ich ihn, mir doch bitte Reifendecken zu nennen, die auf meine Sparta zugelassen sind und entsprechendes Profil haben, also über 1,6 mm.
Ja, da war nun guter Rat teuer --- also bin ich wieder gegangen. Habe mich dann ins weltweite Netz begeben und folgendes gefunden:
Auszug aus der
>> Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§36 Bereifung und Laufflächen
(2) Die Räder der Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Luftreifen versehen sein......... Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.<<
So, also mindestens 1 mm ist richtig.
Na, dann will ich mal die richtige Reifendecken suchen.
Lieben Gruß!
Andreas
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenkomme gerade von meinem Fahrradhändler, wo ich neue Reifendecken kaufen wollte. Als er mir verschiedene Decken zeigte, fielen mir die stark schwankenden Profiltiefen auf, von blank bis tiefe Stollenprofile. Kamen dann darüber ins Gespräch, was denn die Mindestprofiltiefe für meine Sparta wäre. Er meinte, das wäre ein Mofa und müsste daher 1,6 mm haben. Hin und her, da ich meine, Mofas müssen nur 1 mm Mindestprofil haben. Gut, dann bat ich ihn, mir doch bitte Reifendecken zu nennen, die auf meine Sparta zugelassen sind und entsprechendes Profil haben, also über 1,6 mm.
Ja, da war nun guter Rat teuer --- also bin ich wieder gegangen. Habe mich dann ins weltweite Netz begeben und folgendes gefunden:
Auszug aus der
>> Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§36 Bereifung und Laufflächen
(2) Die Räder der Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Luftreifen versehen sein......... Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.<<
So, also mindestens 1 mm ist richtig.
Na, dann will ich mal die richtige Reifendecken suchen.
Lieben Gruß!
Andreas