Lieber Fred,
leider ist deine Beschreibung, über die Funktion des Abreißseiles, nicht richtig, auch in den Niederlanden nicht. Das Seil, sollte sich die Kupplung vom Kupplungskopf lösen, hat die Funktion,
1. Die Bremse zu betätigen, damit der Wohnwagen, der ja keine Führung mehr hat, nicht noch kilometerweit durch die Gegend rollt und dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet.
2. Das Seil, nach dem Bremsvorgang, „Abreißen“ zu lassen, damit der Wohnwagen eben „nicht“ weiter hinterher geschleppt wird. Nicht auszudenken, was passieren würde, müsstest du mal bremsen, das Zugfahrzeug würde vom Wohnwagen aufgespießt.
Herberts Beschreibung war also genau richtig.
Wichtig finde ich auch, bei abnehmbaren Kupplungsköpfen, das Abreißseil nicht als Schlaufe über den Kugelkopf legen, sondern an der Abschleppöse des Zugfahrzeuges einzuhängen" - Vorteil dieser Befestigung ist , dass beim Verlieren einer abnehmbaren Kupplung das Abreißseil über die Abschleppöse gespannt ist und die Feststellbremse des Anhängers betätigt werden kann.
Kann mir zwar nicht vorstellen, dass eine abnehmbare Kupplung sich selbständig löst, aber Sicher ist Sicher.
Gruß
Werner
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registrieren@hotte
Löst sich der Anhänger (die Zugkugelkupplung) vom Zugfahrzeug, so überträgt ein Abreißseil, bevor es abreißt, eine Zugkraft auf den Handbremshebel, der wiederum den Umlenkhebel betätigt. Der Anhänger wird notgebremst
Hier nachzulesen.
http://www.arco-trailer.de/seiten/tipps/FAQ.htm#Bremse%20erforderlich? http://cgi.ebay.de/Brems-Abreisseil-1m-Anhanger-Abrissseil-NEU-/380305217028?pt=PKW_Anh%C3%A4nger_Ersatzteile&hash=item588bf51604 Aber wir kommen vom eigentlichen Thema ab.
Serafino
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registrierenna, das ist doch mal eine gute Antwort von Dir
dann kanns ja weitergehen mit ,, darf ich meinen Bruder auf dem Gepäckträger transportieren ,,
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Re: Frage zu Rahmenstabilität
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Herbert Administrator -
07.01.11 12:48 Uhr
Klicks:34 Hallo Hotte,
genau!! Nun kann es weitergehnen mit der eigntlichen Frage und die kann mit einem klaren "NEIN" beantwortet werden.
In der ABE steht "Sitzplätze: 1"
Gruß
Herbert
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registrierenNatürlich darf Timo, laut ABE, seinen 11jährigen Bruder nicht mitnehmen.
Da frage ich mal in die Runde, wie sieht es denn dann mit Kindersitzen aus, dürfen die, natürlich fachgerecht, auf ein Möfchen montiert werden und Kinder bis etwa 5 Jahren, wie beim Fahrrad erlaubt, transportiert werden?
Gruß
Werner
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registrierenman darf ein kind mit kindersitz mitnehmen
allerdings bis zu einem alter von 7 jahren
mfg niklas
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registrierenKann man, Niklas, das irgenwo nachlesen?
Im Motorbetrieb bin ich mir da nicht sicher.
Ohne Motorbetrieb gilt unser Möfchen ja als Fahrrad da geht das dann.
Werner
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registrierenich suche grad den link dafür raus dauert nur eben kurz
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registrierenhallo werner,
hier ist der beweis
zitat ""Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor -auch ohne Tretkurbeln-, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen jedoch angebracht sein.""
hier zum nachlesen
http://www.martins-fahrschule.info/mofa.html und
http://www.andres-fahrschule.de/049d229b721051116/049d229b72108c828/index.html und
http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/MOFA.php mfg niklas
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registrierenHallo Niclas,
herzlichen Dank, nun bin ich wieder etwas schlauer.
Gruß
Werner
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