Lieber Eddi,
mir liegt ein 18 seitiges TĂĽv- Gutachten zur Erteilung einer ABE vor.
In diesem Gutachten sind alle technischen Einrichtungen eines Leichtmofas geregelt.
Unter Punkt 2.2.9 steht Zul. Anhängelast: keine
Unter punkt12.6 steht: fĂĽr Beiwagenbetrieb nicht geeignet
Ich will ja keine Spassbremse sein aber das sind die Fakten...
GruĂź aus Unna
Roland
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenmir liegt ein 18 seitiges TĂĽv- Gutachten zur Erteilung einer ABE vor.
In diesem Gutachten sind alle technischen Einrichtungen eines Leichtmofas geregelt.
Unter Punkt 2.2.9 steht Zul. Anhängelast: keine
Unter punkt12.6 steht: fĂĽr Beiwagenbetrieb nicht geeignet
Ich will ja keine Spassbremse sein aber das sind die Fakten...
GruĂź aus Unna
Roland