Auf der ersten Wache, mit dem unfreundlichsten Polizisten, hat dieser mir genau das gleiche erzählt: Solche Bescheinigungen würden allgemein nicht von der Polizei ausgestellt, er könne ja nicht wissen ob ich die Saxo nicht gerade eben erst gestohlen hätte. Meinen Einwand dass ich ja nur eine Bestätigung brauche dass zur Zeit keine Fahndung läuft, liess er nicht gelten.
Die Bescheinigungen die ich erhalten habe, sagten auch nur genau dies aus: Zur Zeit kein Fahndungsersuchen, Datum. Es wurde sogar extra dazugeschrieben: Dies ist keine Unbedenklichkeitsbescheinigung lt. Paragraph xxx.
So haben sie aber einmal in Holland und einmal bei Sachs völlig gereicht.
Wenn es auch Dir nicht mehr hilft, vielleicht hilft diese Info ja anderen.
Schöne Grüsse
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenDie Bescheinigungen die ich erhalten habe, sagten auch nur genau dies aus: Zur Zeit kein Fahndungsersuchen, Datum. Es wurde sogar extra dazugeschrieben: Dies ist keine Unbedenklichkeitsbescheinigung lt. Paragraph xxx.
So haben sie aber einmal in Holland und einmal bei Sachs völlig gereicht.
Wenn es auch Dir nicht mehr hilft, vielleicht hilft diese Info ja anderen.
Schöne Grüsse