Hallo Reiner,
mach Dir mal keine Gedanken. Du hast es schon richtig formuliert. Das Steuergesetz sagt: "Gewinnerzielungsabsicht und wiederkehrend". Du verteilst aber nur und machst es einmalig. Also ist das völlig in Ordnung
Wegen dieser "guten Tat" kann dir niemand etwas.
Sorgenfreie Grüße
Klaus
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Wegen dieser "guten Tat" kann dir niemand etwas.
Sorgenfreie Grüße
Klaus