Andere Getriebeübersetzung,dadurch schneller als die D-Version mit der Zahl 20 auf dem Gehäuse.Der Leichtmofastatus geht bei Zulassung in D-Land verloren - insbesondere aber die ABE und der Versicherungsschutz bei Einbau eines solchen NL-Motörchens in einem im D-Land zugelassenen Leichtmofa.
Über die Konsequenzen sollte sich ein jeder der sowas plant im Klaren sein - meine ich .
Gruß
Dietmar
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Gruß