es gelten die normalen grenzen für kraftfahrzeuge, wenn der motor betriebsbereit ist.
zündkerze rausdrehen gilt net.
was anderes dürfte sein, wenn du nen kolbenklemmer hast und dir einen hinter die binde kippst (aus frust). in dem fall dürfte die betriebsfähigkeit nicht gegeben sein. bin mir aber nicht sicher, ein anwalt kann dir da weiterhelfen.
thorsten
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was anderes dürfte sein, wenn du nen kolbenklemmer hast und dir einen hinter die binde kippst (aus frust). in dem fall dürfte die betriebsfähigkeit nicht gegeben sein. bin mir aber nicht sicher, ein anwalt kann dir da weiterhelfen.
thorsten