Ich glaube nicht Herbert,
dass sie straßentauglich sind, im Sinne der STVzO.
Vor Jahren war es in Norddeutschland möglich, für Kohl & Pinkelfahrten, dass für solche Fahrzeuge man sich eine Ausnahmegenehmigung holen konnte. Da waren die Wege aber auch genau vorgeschrieben. Ob das heute noch, auch für Vatertagtouren, möglich ist, weiß ich nicht.
Gruß
Werner
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierendass sie straßentauglich sind, im Sinne der STVzO.
Vor Jahren war es in Norddeutschland möglich, für Kohl & Pinkelfahrten, dass für solche Fahrzeuge man sich eine Ausnahmegenehmigung holen konnte. Da waren die Wege aber auch genau vorgeschrieben. Ob das heute noch, auch für Vatertagtouren, möglich ist, weiß ich nicht.
Gruß
Werner