Ist so nicht ganz richtig!
Ein LeichtMOFA ist auch ein Mofa und gilt nur dann als Fahrrad, wenn es wie ein Fahrrad benutzt wird, also ohne Motorunterstützung! Mit Motorunterstützung muss auch ein LeichtMOFA, innerhalb geschlossener Ortschaften, Straßen benutzen. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen, müssen aber nicht. §2 STVO Abs.4
Gruß
Werner
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenEin LeichtMOFA ist auch ein Mofa und gilt nur dann als Fahrrad, wenn es wie ein Fahrrad benutzt wird, also ohne Motorunterstützung! Mit Motorunterstützung muss auch ein LeichtMOFA, innerhalb geschlossener Ortschaften, Straßen benutzen. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen, müssen aber nicht. §2 STVO Abs.4
Gruß
Werner