Leichtmofa - Ausnahmeverordnung :
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stvrausnv/gesamt.pdf
Ausdrucken,Zusammenfalten und bei den mitgeführten Papieren aufbewahren.
Im Falle eines Falles und mit einem freundlichen Herzeigen: Wirkt Wunder .
Gruß Dietmar
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