Hallo Georg !
Ja, die Auflagen sind generell anders da es in Österreich keine Leichtmofaverordnung gibt. Wenn man es ganz kritisch betrachtet gilt ein Fahrrad mit Verbrennungsmotor als Kraftfahrzeug und muss nach dem KFG behandelt werden. Sprich fahren nur auf Fahrbahnen, Helmpflicht, jährliche Überprüfung, Bremslicht, Standlicht usw. Paradoxerweise gilt das alles für Fahrzeuge mit E-Motor nicht, die werden nach der fahrradverordnung behandelt, auch wenn sie 20km/H fahren können (max. Wattanzahl 400).
Ich sehe das alles ganz entspannt......
Viele Grüße
Thomas
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenJa, die Auflagen sind generell anders da es in Österreich keine Leichtmofaverordnung gibt. Wenn man es ganz kritisch betrachtet gilt ein Fahrrad mit Verbrennungsmotor als Kraftfahrzeug und muss nach dem KFG behandelt werden. Sprich fahren nur auf Fahrbahnen, Helmpflicht, jährliche Ãœberprüfung, Bremslicht, Standlicht usw. Paradoxerweise gilt das alles für Fahrzeuge mit E-Motor nicht, die werden nach der fahrradverordnung behandelt, auch wenn sie 20km/H fahren können (max. Wattanzahl 400).
Ich sehe das alles ganz entspannt......
Viele Grüße
Thomas