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Saxonette- und Spartamet- Forum

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Hallo zusammen. Letzte Informationen zum Thema. Irgendwo haben alle Recht mit Ihren Beiträgen. ABE von (Letzter Nachtrag)Sparta wurde 1998 geändert in der Form; Freie Herstellerwahl. Wenn jedoch ein Eintrag wie in diesem Fall vorliegt, muss für andere Reifen eines Herstellers eine entsprechende Bescheinigung mitgeführt werden, die da besagt, dass diese Reifen für das Fahrzeug genehmigt sind. Oder EBE mäßig per TÜV (natürlich kostenpflichtig) andere abnehmen lassen. Das ganze soll widerrum hinfällig sein, wenn der Reifen mit einem E mit zusätzlicher Zahl in einem runden Kreis auf dem Reifen geprägt ist. Also ein Runder Kreis mit zb. E1 darin. E1 für D/ E4 für NL usw. Also ein Europazertifikat, ähnlich eines CE Zeichens auf dem Toaster oder so. Der angesprochene KFZ Sachverständige sagte mir, dass definitiv das zählt was in der ABE steht. Alle Abweichungen sind EBE (TÜV) mäßig zu erfassen oder es müssen entsprechende Hersteller Bescheinigungen mitgeführt werden. Also selbst der liegt mit seiner Äußerung nur fast richtig. Lg. an alle Molly
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