Hi Reiner. Also zum Thema Mofa und Bremslicht habe ich im Forum Mofapower folgendes interessantes gefunden.
Lt. §53 Abs. 2 sind Bremslichter unter 50Kmh nicht erforderlich. Dieses gilt ebenso für unter §54 Abs. 5 der STVO für LKR und KKR für Fahrtrichtungsanzeiger. Sollten diese jedoch werksseitig bzw. original montiert sein, müssen die auch funktionieren. Ohne Gewähr. Gr. Molly
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenLt. §53 Abs. 2 sind Bremslichter unter 50Kmh nicht erforderlich. Dieses gilt ebenso fĂĽr unter §54 Abs. 5 der STVO fĂĽr LKR und KKR fĂĽr Fahrtrichtungsanzeiger. Sollten diese jedoch werksseitig bzw. original montiert sein, mĂĽssen die auch funktionieren. Ohne Gewähr. Gr. Molly