Also,aus dem Kfz-Ersatzteilhandel kenne ich zumindest fürs Auto die Rechtslage,das eine so genannte EBE gültig ist! Dem Strassenverkehrsamt Warendorf habe ich eine Kopie der Nl-Betriebserlaus,die in deutscher Sprache verfasst ist,neben Englisch und französisch,vorgelegt. Die deutschen Seiten heissen dann auch tatsächlich EBE,wie bei manchem Autozubehör. Die meinten darauf,das zwar dann kein Leichtmofa vorliegt,sondern ein reguläres Mofa,versicherungstechnisch. Weil aber wiederum die EU sagt,das es sich um ein Fahrrad handelt,entfällt noch die Helmpflicht! Dies werde jedoch in Zukunft wegen der ganzen E-Bikes und Pedelecs noch geändert! Und unser Verkehrsminister wünscht sich ja auch eine Helmpflicht für Radler... Zudem soll das NL Gerät laut den nackten Motordaten gar keine höhere Leistung als meine alte Sparta haben,habe die Papiere noch vergleichen können. Alle Infos,die ich nun habe,genügen mir,um so ein Gerät zu kaufen. Ich rate aber,wie die meisten hier,davon ab,ein Rad ohne Betriebserlaubnis,wie es Sie in Holland zuhauf gibt,zu kaufen. Die kriegt man zwar problemlos versichert,aber sonst kann es ber der Rennleitung mindestens zu sehr kritischen Blicken kommen!
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