wer ware ankauft, mit der absicht zu verkaufen handelt gewerblich.
bei dir evt. noch ein ausnahmefall, bei anderen allerdings die regel.
bei oben genannten handelt es sich um jemanden, der mit 3 ebay namen versucht geld zu verdienen.
bei oben genannten handelt es sich um jemanden, der durch preistreiberei offen gegen die ebay richtlienien verstößt.
thorsten
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenbei dir evt. noch ein ausnahmefall, bei anderen allerdings die regel.
bei oben genannten handelt es sich um jemanden, der mit 3 ebay namen versucht geld zu verdienen.
bei oben genannten handelt es sich um jemanden, der durch preistreiberei offen gegen die ebay richtlienien verstößt.
thorsten