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Saxonette- und Spartamet- Forum

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Saxonette in öffentlichen Verkehrsmitteln - Thumbnail von Thorens Thorens - 22.01.14 10:37 Uhr Klicks:59
Hat jemand schon einmal eine Saxonette in den Bus mit-
genommen oder ist damit per Bundesbahn gereist?

Der Hintergrund ist, wenn ich z. B. vor habe Hamburg zu
erkunden,z.B. Hafen, Außenalster, Blankenese Treppenviertel,
Unterelbe, etc. kann ich dann die Saxonette von Lübeck aus im Zug mitnehmen?

Gruß
Volker
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Re: Saxonette in öffentlichen Verkehrsmitteln - Thumbnail von Herbert Herbert Administrator - 22.01.14 12:47 Uhr Klicks:62
Hallo Volker,

die Saxonette gilt wegen des mitgeführten Kraftstoffs als Gefahrgut und darf daher nicht im Zug, bzw Bus mitgenommen werden.

Du kannst auch hier mal nachlesen
http://www.hilfsmotor.eu/forum/Saxonette_und_Spartamet/thread/46042/

Gruß

Herbert
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Hallo Herbert,

danke für die Information.
Bei der Suchfunktion hatte ich versuchsweise
' Saxonette/ Bahnfahrt' eingegeben, wurde aber nicht fündig.
Ich hatte allerdings schon Bedenken. (Explosionsgefahr)
Aber ist ja eigentlich auch nachvollziehbar.

Schade!!

Gruß
Volker
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Hallo Volker,
hier mal ein Lösungsorientierter Vorschlag :
http://www.hilfsmotor.eu/galleryimages/2Mt0O2Fa.jpg

Steckachse besorgen und die Saxonette ist ein Fahrad.
PS. Motorwechsel und Ausbau des Hinterrades setze ich mal vorraus.
Tank entleeren und Fahradkarte kaufen !
Der Motor kommt ins Handgepäck....
Ein und Ausbau im Video z.B. von Herbert erklährt.
Viele Grüße
Christian
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Noch einfacher: den Tank entleeren und vor dem Einsteigen in den Zug die Saxonette mit einer entsprechenden Abdeckplane für Mopeds abdecken. Den Lenker oben rausschauen lassen. Der Motor und das Nummernschild ist unter der Plane nicht ohne Weiteres zu entdecken. Es schauen nur der Lenker und die Reifen aus der Hülle und jeder vermutet ein normales Fahrrad drunter....
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.......du bist ja noch schlimmer wie der Ulli Hoeneß.:tgrin:
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Re: Saxonette in öffentlichen Verkehrsmitteln - Thumbnail von - 13.03.14 20:58 Uhr Klicks:38
Hallo werni,

...für so einen Tipp hab ich schon mal mächtig Ärger hier bekommen !

Willst du damit jemanden zu einer Straftat/ Ordnungswidrigkeit verleiten ?

lg,reiner
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Ordnungswidrigkeit sollte nicht sein. Bei restentleertem Tank bzw. Vergaser sind ja keine brennbaren Flüssigkeiten mehr vorhanden, somit ist es auch kein Gefahrgut. Wir transportieren in unserem Unternehmen solche restentleerten (sonst Benzin bzw. Diesel enthaltenden) Produkte sogar tonnenweise per Luftfracht, da kein Gefahrgut.
Letztendlich muss halt die DB sagen was zulässig ist und was nicht.
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Re: Saxonette in öffentlichen Verkehrsmitteln - Thumbnail von eddy eddy - 13.03.14 21:28 Uhr Klicks:38
Hallo,

es ist nicht mal gestattet einen leeren
Kanister mitzuführen.

Hier noch der alte Thread.
http://www.hilfsmotor.eu/forum/Allgemeines_Quasselforum/thread/64436/post/64436/#fpost64436

Gruß eddy
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Re: Saxonette in öffentlichen Verkehrsmitteln - Thumbnail von - 13.03.14 21:32 Uhr Klicks:36
....jaaaaa, das meinte ich !

:ua_teacher:

Danke eddy

lg,reiner
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Hab grade in den Beförderungsbedingungen der DB nachgeschaut: Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor sind grundsätzlich von der Beförderung ausgeschlossen (mit vollem oder leerem Tank spielt keine Rolle).

Denke damit können wir hier den Sack zu machen:up:
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