Ordnungswidrigkeit sollte nicht sein. Bei restentleertem Tank bzw. Vergaser sind ja keine brennbaren Flüssigkeiten mehr vorhanden, somit ist es auch kein Gefahrgut. Wir transportieren in unserem Unternehmen solche restentleerten (sonst Benzin bzw. Diesel enthaltenden) Produkte sogar tonnenweise per Luftfracht, da kein Gefahrgut.
Letztendlich muss halt die DB sagen was zulässig ist und was nicht.
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