In Deutschland darf man vieles machen, wenn man nicht erwischt wird. Ich sehe auch kein Problem beim Anhänger, aber man sollte schon wissen worauf man sich dann einlässt.
Viele nehmen auch das Elektrorad / Motor mit in die Bahn. Dieses ist ebenfalls laut Bahntransportbestimmung verboten. Kostet in Hamburg 80 Euro Strafe.
Die Saxo wird bei der Polizei wie ein KFZ gewertet.
Wenn Du über 100 kg hast laut Zulassung nein, aber kann man bei 103 kg etwas sehen ? Es geht um die Tragkraft des Gestelles es kann ab 100 schaden davontragen. Beim Unfall kann es aber zu Problemen kommen wenn Du 103 kg hast, sofern nachgewogen wird.
Gruss Petra1970
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@ Petra 1970
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Herbert Administrator -
31.12.14 20:00 Uhr
Klicks:33 wirst du die Beiträge, die du hier schreibst, auch wieder löschen, so wie du es im Thread "Leistung der Saxonette" gemacht hast? Dann solltest du nicht mehr weiterposten, da die Zusammenhänge fehlen.
Gruß
Herbert
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Re: @ Petra 1970
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Petra1970 -
31.12.14 20:09 Uhr
Klicks:33 Hallo Herbert
wenn Du es möchtest ja. Sonst nein.
Gruss Petra1970
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Re: @ Petra 1970
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Bias -
31.12.14 22:39 Uhr
Klicks:32 Was soll das, Petra 1970?
Du löscht in mehreren Threads alle deine Beiträge
Andreas
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Re: @ Petra 1970
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Herbert Administrator -
31.12.14 23:02 Uhr
Klicks:34 Nun ist es vorbei - alles Gute.
Herbert
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Re: @ Petra 1970
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Bias -
31.12.14 23:28 Uhr
Klicks:36 Andreas
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Kindersitz
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MatthiasB -
01.01.15 10:34 Uhr
Klicks:32 Hallo,
wir haben an einer Hercules mit Berceaurahmen und an einer Herrenspartamet je einen ganz normalen Britax-Römer-Kindersitz montiert. Ich berufe mich auch darauf, dass auf Mofas Kinder mitgenommen werden dürfen, auch wenn normalerweise nur eine Person zugelassen ist.
Mit Kind fahre ich aber noch defensiver als ohnehin, die Bremsleistung der Fahrzeuge ist ja doch recht schwach.
Matthias
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Re: Kindersitz
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Tubal (verstorben) -
01.01.15 13:54 Uhr
Klicks:33 Ein Frohes Neues Euch allen!
Die, die gerne einen Kindersitz montieren wollen, oder schon einen haben, brauchen sich absolut keine Sorgen machen.
Das Mitführen von Kindersitzen, auch auf unsern Möfchen, ist rechtlich erlaubt und wir in der
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) beschrieben unter §4 Absatz 1
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor auch ohne Tretkurbeln, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein.
Kann man hier nachlesen:
http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_04.php Gruß
Werner
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