Ein Frohes Neues Euch allen!
Die, die gerne einen Kindersitz montieren wollen, oder schon einen haben, brauchen sich absolut keine Sorgen machen.
Das Mitführen von Kindersitzen, auch auf unsern Möfchen, ist rechtlich erlaubt und wir in der
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) beschrieben unter §4 Absatz 1
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor auch ohne Tretkurbeln, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein.
Kann man hier nachlesen:
http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_04.php
Gruß
Werner
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenDie, die gerne einen Kindersitz montieren wollen, oder schon einen haben, brauchen sich absolut keine Sorgen machen.
Das Mitführen von Kindersitzen, auch auf unsern Möfchen, ist rechtlich erlaubt und wir in der
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) beschrieben unter §4 Absatz 1
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor auch ohne Tretkurbeln, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein.
Kann man hier nachlesen:
http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_04.php
Gruß
Werner