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Saxonette- und Spartamet- Forum

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Hallo
in der Betriebsanleitung der Saxo steht Seite 22:
"Sicherheitsgründe verbieten es über eine begrenzten Rahmen hinaus, Reparaturen und Einstellungen an Motor und Fahrgestell selbstständig vorzunehmen. Durch unsachgemäßes Arbeiten an sicherheitsbezogenen Teilen gefährdet man sich und andere Verkehrsteilnehmer.
Dies gilt in insbesondere für Arbeiten an:
Auspuffanlage
Vergaser
Zündung
Kupplung
Lenkung
Bremsanlage und Beleuchtung"

Die Sicherheitsgründe haben sich meines Wissens in den letzten Jahren verschärft.
Verantwortlich ist immer der Fahrer

Gruss Petra1970
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Was willst du hier eigentlich im Forum mit deinen Beiträgen, die du dann nach einiger Zeit wieder löscht?

Gruß Andreas
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wenn ich nicht selber schrauben könnte, hätten wir keine kfz.
und ich schraube ALLES.


ich gehe beim auto auch an den airbag oder gurtspanner.
codiere in den steuergeräten rum oder schweiße irgendwelche rahmenteile.
man sollte allerdings die vorschriften kennen und sich dran halten.

thorsten
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:up:

Herbert
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*g*
herbert kennt mich und meine vorschriften.

thorsten
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:up:
Pusy
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@ #1 (TO!)

Erstmal ein gutes"NEUES"


Der Hersteller versucht damit seine Produkthaftpflicht ein zugrenzen.
Richtige Männer u.Frauen (Saxofahrer(rinnen)lassen sich davon nicht abschrecken und es gäbe dann auch keinen Grund für die Existens dieses Forums mehr!
Damen sind in diesem Forum, genau so wie Herren willkommen,aber Bedenken dieser ART passen wohl besser zu einem Nachmittags-Häkel-Kaffeekränzchen.......:kaffee:

LG Hans
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Servus,
es wird oft so manches zerredet warum? :motzschild:

Man beweise so lange herum, bis niemand mehr weiß, ob der Beweis nun schon zu Ende ist oder nicht.

Gruß aus Bayern

Pusy
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:up: :up:
Gruß Bernd
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Moin,
wie meine Vorredner bereits verkündet haben, geht es in der Tat um die Produkthaftung.
Wird ein (Kraft)Fahrzeug in einer Fachwerkstatt nach Vorgaben des Herstellers gewartet, so greift m.E. die Produkthaftung des Herstellers für groben Mangel am Fahrzeug oder halt die Haftpflicht der Werkstatt bei Pfusch.
Beim Privatmann, der (unterstellterweise) weder eine derartige Berufsausbildung hat, noch vom Hersteller authorisiert wurde, selbst zu warten/reparieren, KANN derart viel schief gehen, dass der Hersteller in keiner Weise eine Gewährleistung für ein vorschriftskonformes Produkt übernehmen kann.

Da ich selbst Elektronik/Feinmechanik/Mechanik/Kältetechnik/Sanitär/Motore und was noch repariere (technische Affinität und technisches Verständnis vorausgesetzt), habe ich im Vorfeld dafür zu sorgen, dass meine Arbeit gewissenhaft ausführt wird. Andernfalls gehe ich zu einem Fachmann, der dann nachhaltig und sicher arbeitet.
Tuning und dergleichen gilt natürlich ohnehin als Erlöschensgrund für irgendeine Produkthaftung, ggf. sogar Benutzungs-/Betriebserlaubnis. Aber das weiß man, wenn man irgendetwas "optimiert".

Mein TÜV-Prüfer, bei dem ich bereits so einige Sachen für Fahrzeuge habe eintragen lassen, sagte immer: Für die Herstellung und die Reparatur zumindest von Fahrzeugen gilt: Jeder hat das Recht, selbst tätig zu werden, es muss aber den geltenden Bestimmungen von Produkt-/Verkehrssicherheit entsprechen. Die Haftung dafür übernimmt allerdings immer der Hersteller/Reparateur. Insofern komme ich wieder zu meinem 2. Absatz von oben und der Kreis schließt sich.

Viele Grüsse, Stephan
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