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Saxonette- und Spartamet- Forum

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Moin,
wie meine Vorredner bereits verkündet haben, geht es in der Tat um die Produkthaftung.
Wird ein (Kraft)Fahrzeug in einer Fachwerkstatt nach Vorgaben des Herstellers gewartet, so greift m.E. die Produkthaftung des Herstellers für groben Mangel am Fahrzeug oder halt die Haftpflicht der Werkstatt bei Pfusch.
Beim Privatmann, der (unterstellterweise) weder eine derartige Berufsausbildung hat, noch vom Hersteller authorisiert wurde, selbst zu warten/reparieren, KANN derart viel schief gehen, dass der Hersteller in keiner Weise eine Gewährleistung für ein vorschriftskonformes Produkt übernehmen kann.

Da ich selbst Elektronik/Feinmechanik/Mechanik/Kältetechnik/Sanitär/Motore und was noch repariere (technische Affinität und technisches Verständnis vorausgesetzt), habe ich im Vorfeld dafür zu sorgen, dass meine Arbeit gewissenhaft ausführt wird. Andernfalls gehe ich zu einem Fachmann, der dann nachhaltig und sicher arbeitet.
Tuning und dergleichen gilt natürlich ohnehin als Erlöschensgrund für irgendeine Produkthaftung, ggf. sogar Benutzungs-/Betriebserlaubnis. Aber das weiß man, wenn man irgendetwas "optimiert".

Mein TÜV-Prüfer, bei dem ich bereits so einige Sachen für Fahrzeuge habe eintragen lassen, sagte immer: Für die Herstellung und die Reparatur zumindest von Fahrzeugen gilt: Jeder hat das Recht, selbst tätig zu werden, es muss aber den geltenden Bestimmungen von Produkt-/Verkehrssicherheit entsprechen. Die Haftung dafür übernimmt allerdings immer der Hersteller/Reparateur. Insofern komme ich wieder zu meinem 2. Absatz von oben und der Kreis schließt sich.

Viele Grüsse, Stephan
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