Hallo Mitschy,
was jeder persönlich macht ist sein eigenes Ding incl. Versicheungsbüro.
Jedesnfalls ist die Rechtslage so:
==Fahrräder mit Hilfsmotor unterliegen keiner Zulassung, Kraftfahrzeugsteuer oder Hauptuntersuchung. Zum Betrieb auf den öffentlichen Straßen ist in jedem Falle ein Versicherungskennzeichen und eine Betriebserlaubnis erforderlich.==
Gruß Andreas
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenwas jeder persönlich macht ist sein eigenes Ding incl. Versicheungsbüro.
Jedesnfalls ist die Rechtslage so:
==Fahrräder mit Hilfsmotor unterliegen keiner Zulassung, Kraftfahrzeugsteuer oder Hauptuntersuchung. Zum Betrieb auf den öffentlichen Straßen ist in jedem Falle ein Versicherungskennzeichen und eine Betriebserlaubnis erforderlich.==
Gruß Andreas