Ich kenne zwar §61a, aber muss nicht dennoch in der ABE der Saxonette ausdrücklich der Anhängerbetrieb erlaubt sein.
Ich habe das ein paar mal KI bewerten lassen, und dabei auch 61a erwähnt, beim letzten längeren Chat hieß es bei ChatGPT es muss in der ABE erlaubt sein.
Am Anfang aber nicht.
Dann jetzt bei Gemini:
"STVZO 61a, darf man hinter einer Saxonette einen Fahrradanhänger ziehen?"
Antwort:
Ja, man darf hinter einer Saxonette einen Fahrradanhänger ziehen, wenn die Voraussetzungen des § 61a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erfüllt sind.
Zentrale Voraussetzung:
Die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs (der Saxonette, die als „Fahrrad mit Hilfsmotor“ gilt) darf 25 km/h nicht überschreiten (Absatz 1, Nr. 1).
Folge:
Wenn diese Bedingung erfüllt ist, werden die Anhänger in Bezug auf die Bau- und Betriebsvorschriften wie Anhänger hinter Fahrrädern behandelt
Hintergrund: Saxonette und StVZO:
Die Saxonette wird in Deutschland in der Regel als ein Fahrrad mit Hilfsmotor angesehen, dessen bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 20 km/h bis 25 km/h beträgt.
Relevanz des § 61a StVZO
* § 61a StVZO regelt speziell die "Besonderen Vorschriften für Anhänger hinter Fahrrädern mit Hilfsmotor".
* Da die Saxonette typischerweise die $25 text{ km/h}$-Grenze nicht überschreitet, gelten für den Anhänger die weniger strengen Vorschriften für Fahrradanhänger (z.B. bezüglich Abmessungen, Bremsen und Beleuchtung).
Wichtige Punkte für den Anhänger (wie bei Fahrradanhängern):
* Höchstbreite: Der Anhänger darf maximal 1,00 Meter breit sein.
* Beleuchtung: Bei Nacht und schlechter Sicht sind die Beleuchtungsvorschriften zu beachten (z. B. rote Rückstrahler und Schlussleuchte hinten, oft auch weiße Leuchten und weiße Rückstrahler vorne, abhängig von der Breite).
* Masse: Es gibt Begrenzungen für die zulässige Gesamtmasse (z.B. 40 kg ungebremst, 80 kg gebremst).
Zusammenfassend:
Da eine Saxonette die 25 km/h meist nicht überschreitet, darf sie einen Fahrradanhänger ziehen, für den dann die Vorschriften für Fahrradanhänger gelten."
Hier die Antwort nach gleichen Prompt bei ChatGPT, nach Löchen des längeren Chat:
"Ja, grundsätzlich ist es erlaubt, hinter einer Saxonette einen Fahrradanhänger zu ziehen, sofern bestimmte Voraussetzungen gemäß § 61a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erfüllt sind.
Voraussetzungen gemäß § 61a StVZO
§ 61a StVZO besagt:
„Anhänger hinter Fahrrädern mit Hilfsmotor werden bei Anwendung der Bau- und Betriebsvorschriften wie Anhänger hinter Fahrrädern behandelt, wenn die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs 25 km/h nicht überschreitet oder die Anhänger vor dem 1. April 1961 erstmals in den Verkehr gekommen sind.“
Da die Saxonette eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreitet, fällt sie unter diese Regelung.
Weitere Anforderungen
* Führerschein: Für das Fahren mit einer Saxonette ist eine Prüfbescheinigung erforderlich, jedoch kein Führerschein.
* Anhängergewicht: Die zulässige Gesamtmasse eines ungebremsten Anhängers sollte nicht mehr als 40 kg betragen, für einen gebremsten Anhänger liegt die Grenze bei 80 kg.
* Verkehrssicherheit: Der Anhänger muss verkehrssicher sein und den allgemeinen Vorschriften der StVZO entsprechen.
Fazit:
Solange die Saxonette die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreitet und der Anhänger die genannten Anforderungen erfüllt, ist das Ziehen eines Anhängers rechtlich zulässig."
Erwähne ich bei ChatGPT noch mal dies, bleibt es diesmal dabei:
"Eine Saxonette hat aber eine ABE und Versicherungskennzeichen. Das bedeutet dass es keine explizite Erwähnung und Zustimmung um Anhängerbetrieb in der ABE geben muss?"
Hier die Antwort:
"Ah, jetzt wird es konkreter – das macht einen Unterschied.
Wenn deine Saxonette eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) und ein Versicherungskennzeichen hat, gelten folgende Punkte:
1. ABE und Anhängerbetrieb
Die ABE regelt ausdrücklich, was mit dem Fahrzeug zulässig ist.
Wenn in der ABE kein Hinweis auf das Ziehen eines Anhängers steht, gilt rechtlich: Anhängerbetrieb ist nur erlaubt, wenn die StVZO dies ausdrücklich generell zulässt.
Bei der Saxonette handelt es sich um ein Moped mit Hilfsmotor, das in der Regel unter § 61a StVZO fällt. Dort heißt es, dass Anhänger wie bei Fahrrädern zulässig sind, solange die Höchstgeschwindigkeit ≤ 25 km/h ist.
Das bedeutet aber nicht automatisch, dass jede Saxonette jeglichen Anhänger ziehen darf, besonders bei unüblichen Lasten oder großen Anhängern.
2. Versicherungskennzeichen
Das Versicherungskennzeichen deckt nur das Moped selbst ab.
Für einen Anhänger gibt es keine separate Versicherungspflicht, wenn er nicht motorisiert ist, aber er muss verkehrssicher sein (Bremsen, Beleuchtung, Reflektoren, Gewichtslimits beachten).
3. Praktische Empfehlung
Prüfe die ABE der Saxonette genau:
Steht dort etwas wie „Zug eines Anhängers nicht zulässig“ → dann verboten.
Steht nichts zum Anhänger → StVZO §61a könnte greifen, aber: Hersteller oder Prüfstelle nachfragen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Beachte die Gewichtsgrenzen für ungebremste Anhänger (typisch ≤ 40 kg) und Verkehrssicherheit.
Kurz gesagt:
Die ABE muss nicht explizit Anhängerbetrieb erwähnen, wenn §61a StVZO greift, aber es ist rechtlich und versicherungstechnisch sicherer, vor dem Anhängerbetrieb die ABE und ggf. Hersteller/Prüfstelle zu prüfen"
Erst "das macht einen Unterschied", dann aber dass es dennoch erlaubt ist.
Im Chat vorher war es umgekehrt, da musst es explizit erlaubt sein.
Jetzt reicht dass bei Nichtverbot in der ABE 61a es erlaubt.
Wenn das ausreicht (und stimmt), fehlen nur noch die AGB der Versicherung.
Weiß da jemand was?
Z.B. bei der VHV.
Oder anders herum, gibt es eine "Blacklist" der Versicherungen die es untersagen?
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