Habe ich doch angegeben :(5)
5) Werden Fahrzeuge nach § 3 Abs. 2, für die eine Zulassungsbescheinigung Teil I nicht ausgestellt wurde, auf öffentlichen Straßen geführt oder mitgeführt, ist die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Übereistimmungserklärung mit Datenbestätigung ist die ABE
Und wer zuständige Personen sind ,dürfte klar sein
Gruß
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrieren5) Werden Fahrzeuge nach § 3 Abs. 2, für die eine Zulassungsbescheinigung Teil I nicht ausgestellt wurde, auf öffentlichen Straßen geführt oder mitgeführt, ist die Ãœbereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Übereistimmungserklärung mit Datenbestätigung ist die ABE
Und wer zuständige Personen sind ,dürfte klar sein
Gruß