Hallo Werner,
danke fĂĽr den Hinweis, jetzt blicke ich es, warum sich manche (mit Recht) aufregen.
Die Fahradbude soll für die Arbeit natürlich anständig entlohnt e werden. Und wenn die Arbeit schnell erledigt ist, dann gibts ein anständiges Trinkgeld in die Kaffeekasse.
Und wenn jetzt einer vom Finanzamt unter uns ist, der mir jetzt erklärt, dass mein Trinkgeld sozialversicherugspflichtig ist und nach §123 vesteuert werde muss, dann weiss ich auc nicht weiter
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Die Fahradbude soll für die Arbeit natürlich anständig entlohnt e werden. Und wenn die Arbeit schnell erledigt ist, dann gibts ein anständiges Trinkgeld in die Kaffeekasse.
Und wenn jetzt einer vom Finanzamt unter uns ist, der mir jetzt erklärt, dass mein Trinkgeld sozialversicherugspflichtig ist und nach §123 vesteuert werde muss, dann weiss ich auc nicht weiter