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Allgemeines Quasselforum

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Hallo Bine und Manne,

Du hast gechrieben
"da wir auch auf dem Radweg fahren dürfen mit unseren Saxos"

Das gilt mit Motorantrieb
innerorts nur mit Zusatzschild "Mofas frei" [StVO § 41 (2) Nr 5. Satz 5]
oder
außerorts [StVO § 2 (4)], sofern nicht durch Zusatzschild
"Keine Mofas" verboten.

Entscheidend ist also, wo der Radweg liegt
und wie die Beschilderung aussieht.


Saxo-nette Grüße :winken:

Sven
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