Hallo Bine und Manne,
Du hast gechrieben
"da wir auch auf dem Radweg fahren dürfen mit unseren Saxos"
Das gilt mit Motorantrieb
innerorts nur mit Zusatzschild "Mofas frei" [StVO § 41 (2) Nr 5. Satz 5]
oder
außerorts [StVO § 2 (4)], sofern nicht durch Zusatzschild
"Keine Mofas" verboten.
Entscheidend ist also, wo der Radweg liegt
und wie die Beschilderung aussieht.
Saxo-nette Grüße
Sven
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenDu hast gechrieben
"da wir auch auf dem Radweg fahren dürfen mit unseren Saxos"
Das gilt mit Motorantrieb
innerorts nur mit Zusatzschild "Mofas frei" [StVO § 41 (2) Nr 5. Satz 5]
oder
außerorts [StVO § 2 (4)], sofern nicht durch Zusatzschild
"Keine Mofas" verboten.
Entscheidend ist also, wo der Radweg liegt
und wie die Beschilderung aussieht.
Saxo-nette Grüße
Sven