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Allgemeines Quasselforum

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Wünsche allen erst mal einen schönen Abend,
die Situation :
mein Weg zum Garten ist ca 2 Km, eigentlich fast geradeaus, aber die letzen 200 m geht es etwas steiler (Möfchen schafft das manchmal ohne mittreten) bergauf.
Die Straße eine Bundesstaße, der Fußweg kein Radweg.
Zum Problem .
Die Straße ist stark befahren mit Lkw,Busse und logisch normale Autos, aber die Fahrspuren sind nicht sehr breit.
Wenn ich seitlich an der Straße fahre und es begegnen sich grad Bus und Lkw bleibt kaum Platz für ein Kerlchen wie mich auf dem Möfchen.
Da mich im letzte Jahr fast ein Lkw an den Randstein gedrängt hat fahr ich lieber auf dem Fußweg.
Sollte ich lieber auf der Fahrbahnmitte mit ca 12 Kmh tuckeln und alle anderen brav hinterher?? (gibt ein Hupkonzert ohne Ende!!)
Auf dem Radweg hochschieben?? dafür hab ich doch den Motor.
Was sagt die Gemeinde??

Gruß
Alex
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Mach mir doch nicht strafbar Alex mit meinem kostenpflichtigem Rat!

Nee,aber mal im Paul,
ich würde die Mitte befahren,laß sie doch hupen bei auf 25Km/h gedrosselten Autos hupen sie ja auch nicht und warten bis sie wieder überholen können!!!


Bernhard
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Wollte nur noch sagen Alex,
ich bin nicht die Gemeinde,ich bin die Gemeindeschwester!!!
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Hallo Bernhard,
wenn ich für das fahren mit Motorantrieb auf dem Bürgersteig ein Knöllchen bekomme, schick ich den grünen mal mit der Karre los, der nimmt das Knölchen sofort zurück.
Wenn ich Straßenmitte fahre bin ich ein Verkehrshindernis und krieg auch ein Knöllchen.:down:

Alex
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Hallo Alex,

bevor ich mich überfahren lasse, benutze ich den Radweg, und würde das sachlich den Pollemanzisten erklären.

Gruß

Klaus
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Nein ich geb Dir kein Recht Alex,
auf dem Fußweg gibt es ein Knöllchen,und zurück nehmen geht wohl nicht,was geschrieben ist,ist geschrieben!

Zum Beispiel wenn die Straße insgesamt rd.12m breit ist,6m für jede Fahrbahn,und Du davon rd.2-2,5m für Dich beanspruchst bist Du doch kein Verkehrshindernis.Du bist ein Kraftfahrzeug mit derselben Fahr,sowie Benutzungsberechtigung wie jedes andere auch!

Denke mal an den Wortlaut des §1 der STVO!!!
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ich würde mit reichlich abstand zum bordstein auf der straße fahren.
so das auf keinen fall mehr zwei autos nebeneinander an mir vorbeifahren können. denn, das ist meine erfahrung, machen sie sonnst (ohne rücksicht auf verluste)

thorsten
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Hallo Alexander,

wir haben das Recht (und die Pflicht)auf der Straße zu fahren. Wenn woanders ein LKW den Berg hoch kriecht, müssen die anderen auch hinterher. Bloß nicht ganz am Rand fahren, ist Lebensgefährlich. Normal die rechte Fahrbahnhälfte befahren. So kann dich auch keiner so leicht an die Seite drängen, er muss beim Überholen dann richtig nach links ausscheren. Der Überholer ist für diesen Vorgang allein verantwortlich. Und peinlich muss es uns auch nicht sein. Ist zwar oft schwer auszuhalten, ein paar Fahrzeuge hinter sich zu haben, aber wir müssen ja nach der StVO auf der Straße fahren.
Gute Nerven wünscht aus Bielefeld

Andreas
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Moin Moin...
Oder auf dem Fußweg und wenn die Sheriffs kommen Motor aus und treten wenn sie wieder weg sind an schmeißen.

Bin doch nicht lebensmüde....

Dabei wäre mal interessant zu wissen wer den schon mal ein Ticket für fahren auf dem Radweg/Fußweg bekommen hat..

Ehrliche Antworten vorausgesetzt.:skeptisch:

Gruß Rudi-HH
[img]http://www.picolodia.com/store/thumb_z34fwy.jpg[/img]
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Hi,

Liegen schon viele auf dem Friedhof die Recht hatten.

ohnedrehzahl
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Malzeit,
Danke erstmal für die Meinungen.
Werde es so weiter halten wie schon die 4 Jahre zuvor,
fahr mit Schwung den halben Berg Straße und wechsle dann auf den Bürgersteig, tret ein wenig mit, dann fällt es auch nicht so auf.
Angehalten hat mich noch kein grünes Männlein (oder Weiblein)
aber mann weiß ja nie wieviel Langeweile die grad haben:roll:
Gruß, und schönes Wochenende.
Alex
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Gelöscht - Thumbnail von ... ... - 13.03.10 14:54 Uhr Klicks:35
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Alexander,

es gibt nur eine Entscheidung :
den Fußgängerweg benutzen,
ist ein Schpo so verrückt und gibt dir ne Knolle,bezahle es und freue dich dass Du lebst,
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Hi Alexander,

Ich gebe Dir 120 Prozent Recht,

ohnedrehzahl
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Malzeit zusammen,
bin mir im Moment nicht sicher, was würde wenn, denn so ein Knöllchen kosten??
15 Euro, fahren mit Motor auf dem Bürgersteig?
keine Ahnung!!

Gruß
Alex
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Hallo Alex,

was ich gefunden habe, gilt für Fahrräder, kannst du vielleicht für dich als Anhaltspunkt nehmen:

"Bei den Regelungen für Fahrradfahrer hat sich in den vergangenen Jahren nicht viel geändert. Grundsätzlich müssen Kinder bis zum achten Geburtstag auf dem Bürgersteig fahren und dürfen es noch bis zum zehnten Lebensjahr. Alle älteren Kinder und Erwachsene müssen die Straße nutzen, das gilt auch für Fahrradkuriere in Eile.
Sollten sie dennoch auf dem Bürgersteig fahren, droht ein Bußgeld von zehn Euro, bei Gefährdung anderer sind sogar 20 Euro fällig."


Gruß Andreas
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Hallo Andreas,
ich hab es ja schon geschrieben, die Rest Bergstrecke auf dem Fußweg ist in 2-3 Min. erledigt, wär ja Zufall da kämen grad unsere Freunde vorbei.
nochmals Dank an alle anderen für die Ratschläge

Gruß
Alex
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Hallo Alexander,

du fragtest, was denn so ein Knöllchen kosten würde.
Darauf zielte meine Antwort.

Gruß Andreas
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