Hallo Alex,
was ich gefunden habe, gilt für Fahrräder, kannst du vielleicht für dich als Anhaltspunkt nehmen:
"Bei den Regelungen für Fahrradfahrer hat sich in den vergangenen Jahren nicht viel geändert. Grundsätzlich müssen Kinder bis zum achten Geburtstag auf dem Bürgersteig fahren und dürfen es noch bis zum zehnten Lebensjahr. Alle älteren Kinder und Erwachsene müssen die Straße nutzen, das gilt auch für Fahrradkuriere in Eile.
Sollten sie dennoch auf dem Bürgersteig fahren, droht ein Bußgeld von zehn Euro, bei Gefährdung anderer sind sogar 20 Euro fällig."
Gruß Andreas
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenwas ich gefunden habe, gilt für Fahrräder, kannst du vielleicht für dich als Anhaltspunkt nehmen:
"Bei den Regelungen für Fahrradfahrer hat sich in den vergangenen Jahren nicht viel geändert. Grundsätzlich müssen Kinder bis zum achten Geburtstag auf dem Bürgersteig fahren und dürfen es noch bis zum zehnten Lebensjahr. Alle älteren Kinder und Erwachsene müssen die Straße nutzen, das gilt auch für Fahrradkuriere in Eile.
Sollten sie dennoch auf dem Bürgersteig fahren, droht ein Bußgeld von zehn Euro, bei Gefährdung anderer sind sogar 20 Euro fällig."
Gruß Andreas