Anzeige:

Allgemeines Quasselforum

Zurück zu: Allgemeines Quasselforum | Kompletter Thread
Nein ich geb Dir kein Recht Alex,
auf dem Fußweg gibt es ein Knöllchen,und zurück nehmen geht wohl nicht,was geschrieben ist,ist geschrieben!

Zum Beispiel wenn die Straße insgesamt rd.12m breit ist,6m für jede Fahrbahn,und Du davon rd.2-2,5m für Dich beanspruchst bist Du doch kein Verkehrshindernis.Du bist ein Kraftfahrzeug mit derselben Fahr,sowie Benutzungsberechtigung wie jedes andere auch!

Denke mal an den Wortlaut des §1 der STVO!!!
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrieren
Anzeige: