Nun hat der Bundesgerichtshof über die Klage der ohne Helm verunfallten Radfahrerin aus Schleswig entschieden: Sie bekommt den ihr entstandenen Schaden zu 100% erstattet, da ihr keine Schuld am Unfall zuzuschreiben ist --- obwohl sie keinen Helm trug.
Das trifft auch mein Rechtsempfinden: Wenn es kein Gesetz gibt, das das Tragen eines Schutzhelms beim Radfahren vorschreibt, dann kann man einem schuldlos verunfallten Radler nicht prozentual eine Mitschuld an den Folgekosten des Unfalls geben.
Mit Gruß aus dem WW
Klaus