Ein Bekannter hat mir erzählt, daß sein Vater mit seinem Rolator unter Alkoheinfluss auf der Straße von der Rennleitung angehalten wurde. In dem Gespräch kam heraus, daß er auch einen Führerschein besitzt darauf hin wollte ihm die Rennleitung diesen einbehalten...
Das Gleiche soll angeblich auch für einen Kinderwagen/ Fahrradanhänger gelten...kaum zu glauben???? Ich bin ratlos
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