Ein Bekannter hat mir erzählt, daß sein Vater mit seinem Rolator unter Alkoheinfluss auf der Straße von der Rennleitung angehalten wurde. In dem Gespräch kam heraus, daß er auch einen Führerschein besitzt darauf hin wollte ihm die Rennleitung diesen einbehalten...
Das Gleiche soll angeblich auch für einen Kinderwagen/ Fahrradanhänger gelten...kaum zu glauben???? Ich bin ratlos
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Allgemeines Quasselforum
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Hallo,
unter Alkoholeinfluß könntest du mit diesen "Gefährten" andere Menschen oder Gegenstände schädigen........
Wo soll denn da die Promille-Grenze sein
Gruß Andreas
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenunter Alkoholeinfluß könntest du mit diesen "Gefährten" andere Menschen oder Gegenstände schädigen........
Gruß Andreas
Es gibt z.Zt noch keine Promillegrenze für Fußgäger!
Aber: wenn der begründete Verdacht auf Alkoholrausch bzw. Alkoholmißbrauch besteht kann der Führerschein einbehalten werden.
Was aber viel schlimmer sein kann: die Behörden können den Staßenverkehrsämtern einen Hinweis auf Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluß geben.
Dann könnte ein MPU ins Haus stehen.
na denn Prost....
meint Ansgar
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenAber: wenn der begründete Verdacht auf Alkoholrausch bzw. Alkoholmißbrauch besteht kann der Führerschein einbehalten werden.
Was aber viel schlimmer sein kann: die Behörden können den Staßenverkehrsämtern einen Hinweis auf Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluß geben.
Dann könnte ein MPU ins Haus stehen.
na denn Prost....
meint Ansgar
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